Bei unzulässiger E-Mail-Werbung drohen Bußgelder
Dass der Versand unerlaubter E-Mail-Werbung durch teure Abmahnungen von Wettbewerbern beanstandet werden kann, war bekannt. Ebenso, dass sich im Falle unzulässiger E-Mail-Werbung die betroffenen Empfänger durch Abmahnungen zu Wehr setzen können. Dass neben UWG und Persönlichkeitsrecht auch datenschutzrechtliche Vorschriften des BDSG und TMG verletzt werden, war vielen Webenden zwar bewusst, doch wurde dem wenig eigene Bedeutung zugemessen. Theoretisch wusste man zwar, dass solche Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und dass (noch theoretischer) Bußgelder drohen. Dass die Behörden aber irgendwann Ernst machen und tatsächlich Bußgelder verhängen würden, damit hat wohl kaum einer gerechnet. Read more
